Datenschutz & Vertraulichkeit
1. Zweck dieser Website
Diese Website dient ausschließlich der internen Bewertung der beim CITYMACHER Gründerwettbewerb Fürth eingereichten Konzepte durch die Mitglieder der Jury sowie der Auswertung durch das Innenstadtmanagement. Sie ist nicht öffentlich zugänglich.
2. Verantwortlicher
Der CITYMACHER Gründerwettbewerb ist ein Projekt des Wirtschaftsreferats der Stadt Fürth. Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Stadt Fürth – Wirtschaftsreferat, Innenstadtmanagement
Wirtschaftsrathaus
Königsplatz 1
90762 Fürth
Telefon: (0911) 974-1065
E-Mail: einkaufen@fuerth.de
Ansprechpartnerinnen: Karin Hackbarth-Herrmann (Telefon (0911) 974-1065, karin.hackbarth-herrmann@fuerth.de) und Verena Tykvart (Telefon (0911) 974-1063, verena.tykvart@fuerth.de).
Die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Fürth erreichen Sie über: Stadt Fürth, Königstraße 88, 90762 Fürth, Telefon (0911) 974-0.
3. Welche Daten verarbeitet werden
- Jurymitglieder: angegebener Name, abgegebene Bewertungen (Punkte je Kriterium), Zeitpunkt der Abgabe bzw. Änderung sowie die protokollierte Zustimmung zur Vertraulichkeitserklärung (Name, Version, Zeitpunkt, IP-Adresse, Browserkennung).
- Bewerberinnen und Bewerber: die eingereichten Konzeptunterlagen inkl. der darin enthaltenen personenbezogenen Daten – einsehbar nur für eingeloggte Jurymitglieder nach Bestätigung der Vertraulichkeitserklärung sowie für die Moderation.
- Technisch notwendig: ein Session-Cookie für den Login (wird beim Abmelden bzw. nach Sitzungsende gelöscht) sowie die üblichen Server-Logdateien des Hosting-Anbieters (All-Inkl / Neue Medien Münnich GmbH) mit IP-Adresse und Zugriffszeitpunkt.
Es werden keine Analyse- oder Marketing-Cookies gesetzt und keine Daten zu Werbezwecken verarbeitet. Die eingebundene Schriftart wird über Google Fonts geladen; dabei wird die IP-Adresse an Google übertragen.
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen
- Durchführung und Dokumentation der Jurybewertung: Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO (Durchführung des Wettbewerbs, an dem die Bewerber teilnehmen; berechtigtes Interesse an einer nachvollziehbaren, fairen Bewertung).
- Protokollierung der Vertraulichkeits-Zustimmung: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Nachweis der Verpflichtung, Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Bewerber).
5. Empfänger und Speicherdauer
Die Bewertungen und Protokolle sind ausschließlich für das Innenstadtmanagement und die Wettbewerbsleitung einsehbar – nicht für andere Jurymitglieder. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Alle Daten werden nach Abschluss und Dokumentation des Wettbewerbs gelöscht, spätestens sechs Monate nach dessen Abschluss.
6. Ihre Rechte
Betroffene haben nach der DSGVO das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21) sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (für Bayern: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Ansbach).
7. Vertraulichkeit der Konzepte
Alle eingereichten Konzepte sind Geschäftsgeheimnisse der Bewerberinnen und Bewerber im Sinne des GeschGehG. Jedes Jurymitglied muss vor der ersten Einsicht eine verbindliche Vertraulichkeitserklärung abgeben (Zweckbindung, Weitergabe-, Kopier- und Verwertungsverbot). Die Zustimmung wird protokolliert. Die Unterlagen sind technisch nur nach Login und bestätigter Erklärung abrufbar.